Zuwanderer ohne Arbeit haben schlechte Aussichten auf Sozialleistungen. Das höchste EU-Gericht macht in einem Grundsatzurteil klare Vorgaben - und verlangt eine Einzelfallprüfung.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Zuwanderer aus der EU, die in Deutschland leben, haben nicht pauschal ein Recht auf Hartz IV. Ein Staat müsse unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, so entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg.
„Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden”, erklärte das Gericht.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Zuwanderer aus der EU, die in Deutschland leben, haben nicht pauschal ein Recht auf Hartz IV. Ein Staat müsse unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, so entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg.
„Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden”, erklärte das Gericht.
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